Der Begriff „GEZ“ ist längst Geschichte, steckt aber trotzdem noch in vielen Köpfen. Seit 2013 heißt die Einrichtung offiziell ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, kurz Beitragsservice. Der Sitz ist in Köln, genauer gesagt am Freimersdorfer Weg 6 in Köln-Bickendorf. Hier erklären wir dir, wie du Kontakt aufnimmst, was du vorbereiten solltest und welche Anliegen sich telefonisch am besten lösen lassen.
Was ist der Beitragsservice, und warum sitzt er in Köln?
Der Beitragsservice ist keine Behörde im klassischen Sinn, sondern eine rechtlich eigenständige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Er zieht den monatlichen Rundfunkbeitrag ein, verwaltet Befreiungsanträge und kümmert sich um Änderungen wie Ummeldungen oder Kontonummernwechsel. Köln wurde als Standort gewählt, weil hier mit dem WDR eine der größten ARD-Anstalten ihren Sitz hat. Der Beitragsservice beschäftigt mehrere tausend Mitarbeiter und bearbeitet jährlich Millionen von Anfragen aus ganz Deutschland.
Telefonnummer und Kontaktmöglichkeiten
Der Beitragsservice ist telefonisch über die Servicenummer 0800 999 5510 0 erreichbar, diese Nummer ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und aus deutschen Mobilfunknetzen. Alternativ gibt es die kostenpflichtige Nummer 01806 999 5510 (20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, 60 Cent aus dem Mobilfunk).
| Kontaktweg | Details |
|---|---|
| Telefon (gebührenfrei) | 0800 999 5510 0, Mo-Fr 07:00-19:00 Uhr |
| Postanschrift | Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln |
| Online-Formular | rundfunkbeitrag.de/kontakt |
| E-Mail (Datenschutzanfragen) | impressum@rundfunkbeitrag.de |
Eine persönliche Beratungsstelle, die du einfach betreten kannst, gibt es beim Beitragsservice nicht. Alle Anliegen werden schriftlich, telefonisch oder über das Online-Portal geregelt.
Was kannst du telefonisch erledigen?
Viele Anliegen lassen sich telefonisch schnell klären. Dazu gehören:
- Änderung der Bankverbindung oder des Zahlungsturnus
- An- und Abmeldung bei einem Umzug
- Fragen zur Beitragsbefreiung (z.B. bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung)
- Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid
- Klärung offener Forderungen oder Mahnungen
Für Befreiungsanträge oder Widersprüche brauchst du in der Regel schriftliche Unterlagen. Ein erster Anruf hilft dir herauszufinden, welche Dokumente genau benötigt werden, bevor du alles zusammenstellst.
Tipp: Halte bei jedem Anruf deine Beitragsnummer bereit. Sie steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice und beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Ohne diese Nummer kann dir der Mitarbeiter meistens nicht direkt helfen.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Nicht jeder muss den vollen Beitrag zahlen. Bestimmte Personengruppen können eine vollständige Befreiung beantragen, andere haben Anspruch auf eine Ermäßigung auf einen Drittelbeitrag.
- Vollständige Befreiung: Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungen oder BAföG
- Ermäßigung auf ein Drittel: Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis
- Taubblinde Personen: vollständige Befreiung
Den Befreiungsantrag kannst du online unter rundfunkbeitrag.de stellen oder schriftlich an die Kölner Adresse schicken. Ein Anruf klärt vorab, welche Nachweise du konkret brauchst.
Umzug, Ummeldung, Abmeldung: Was musst du tun?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands informierst du den Beitragsservice über deine neue Adresse. Das geht über das Online-Portal am schnellsten. Wer ins Ausland zieht, kann sich vollständig abmelden, solange keine beitragspflichtige Wohnung in Deutschland gehalten wird. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und rückwirkende Abmeldungen werden in der Regel nicht akzeptiert.
Was tun bei Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen?
Wenn du ein Mahnschreiben oder einen Vollstreckungsankündigung erhalten hast, solltest du schnell handeln. Ruf die Servicenummer an und erkläre deine Situation. In vielen Fällen lässt sich eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du die Schulden nicht auf einmal begleichen kannst. Wer glaubt, zu Unrecht gemahnt worden zu sein, kann schriftlich Widerspruch einlegen. Bei Fragen zu nachhaltigen und niedrigschwelligen Alltagshilfen in Köln lohnt sich übrigens auch ein Blick auf die Repair Cafés in Köln.
Häufige Fragen
Wie lautet die kostenlose Telefonnummer des Beitragsservice?
Die gebührenfreie Nummer lautet 0800 999 5510 0. Sie ist montags bis freitags von 07:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.
Wo liegt der Beitragsservice in Köln?
Die Adresse ist Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln-Bickendorf. Es gibt dort jedoch kein öffentliches Servicezentrum, alle Anliegen werden schriftlich, telefonisch oder online bearbeitet.
Wie beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Den Antrag stellst du online unter rundfunkbeitrag.de oder schriftlich. Du brauchst einen aktuellen Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde (z.B. Jobcenter) als Nachweis. Ruf vorher an, wenn du nicht sicher bist, welches Dokument für deine Situation passt.
Was mache ich, wenn ich einen falschen Bescheid erhalte?
Leg innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch ein. Schreib an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. Ein kurzer Anruf vor dem Widerspruch hilft oft, Missverständnisse schnell zu klären.
Kann ich mich vom Beitrag befreien lassen, wenn ich kein Fernsehen schaue?
Nein. Der Rundfunkbeitrag ist haushaltsgebunden und gilt unabhängig davon, ob du Fernseher, Radio oder Internet nutzt. Eine Befreiung gibt es nur bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit oder bestimmten Behinderungsmerkmalen.
Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht zahle?
Zuerst folgen Mahnungen, danach kann der Beitragsservice einen Vollstreckungstitel beantragen und die Forderung an ein kommunales Vollstreckungsamt abgeben. In Köln wäre das die Stadtkasse. Um es so weit nicht kommen zu lassen, nimm frühzeitig Kontakt auf und erkläre deine finanzielle Lage.




