Kulturförderabgabe Köln: Vorteile und Anträge verständlich erklärt

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Kulturförderabgabe Köln: Vorteile und Anträge verständlich erklärt

Wer in Köln übernachtet, zahlt automatisch ein bisschen mehr als den reinen Zimmerpreis. Fünf Prozent auf den Brutto-Übernachtungspreis gehen an die Stadt, und die fließen in die Kölner Kulturszene. Das klingt abstrakt, aber hinter dieser Abgabe steckt ein konkretes Finanzierungsmodell für Theater, Museen und Stadtfeste, das Kölnerinnen und Kölner genauso betrifft wie Besucher. Was die Kulturförderabgabe genau ist, wer zahlen muss und was du tun kannst, wenn du beruflich in Köln unterwegs bist, zeigt dieser Artikel.

Was ist die Kulturförderabgabe?

Die Kulturförderabgabe (KFA) ist eine kommunale Abgabe der Stadt Köln auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Hotels, Pensionen, Hostels, Ferienwohnungen und ähnliche Anbieter sind verpflichtet, diese Abgabe beim Check-in zu erheben und an die Stadt abzuführen. Der Kölner Rat hat außerdem entschieden, den Begriff offiziell in „Übernachtungssteuer“ umzubenennen, auch wenn „Kulturförderabgabe“ im Sprachgebrauch nach wie vor überwiegt.

Die Abgabe ist seit Jahren Bestandteil der Kölner Kommunalfinanzen. Die Einnahmen zweckgebunden in die Förderung von Kultur- und Kreativprojekten einzusetzen war von Anfang an das erklärte Ziel.

Wie hoch ist die Abgabe?

Die Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises. Ein Beispiel:

Zimmerpreis pro Nacht Kulturförderabgabe (5 %) Gesamtpreis
60 Euro 3,00 Euro 63,00 Euro
100 Euro 5,00 Euro 105,00 Euro
150 Euro 7,50 Euro 157,50 Euro
200 Euro 10,00 Euro 210,00 Euro

Der Steuersatz ist 2026 stabil geblieben. Da er auf den Brutto-Preis aufgeschlagen wird, lohnt es sich, beim Buchen zu prüfen, ob die Abgabe bereits im angezeigten Preis enthalten ist oder separat ausgewiesen wird.

Wichtige Änderung seit 2024: Keine Befreiung mehr für Geschäftsreisende

Bis Mitte 2024 konnten Berufstätige, die aus geschäftlichen Gründen in Köln übernachteten, eine Befreiung von der Abgabe beantragen. Das ist seit dem 1. Juli 2024 vorbei. Die bisherige Ausnahmeregelung wurde abgeschafft. Seitdem gilt:

  • Jede entgeltliche Übernachtung in Köln ist steuerpflichtig.
  • Privat- und Geschäftsreisende zahlen gleichermaßen.
  • Ein Nachweis des beruflichen Zwecks führt nicht mehr zur Befreiung.

Wer also für eine Messe, Konferenz oder Dienstreise nach Köln kommt, muss die Abgabe einkalkulieren. Unternehmen, die die Kosten erstatten, sollten das in ihrer Reisekostenrichtlinie berücksichtigen.

Hinweis: Aktuelle Informationen zu Ausnahmen und zur offiziellen Satzung findest du direkt auf der Website der Stadt Köln unter stadt-koeln.de, Stichwort „Übernachtungssteuer“. Rechtliche Details ändern sich gelegentlich, also lohnt sich ein kurzer Blick vor dem nächsten Aufenthalt.

Wofür wird das Geld verwendet?

Die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe fließen in die städtische Kulturförderung. Konkret bedeutet das Zuschüsse und Betriebskostenzuschüsse für städtische und freie Kultureinrichtungen, Projektförderung für Vereine, Initiativen und Einzelkünstler, Mitfinanzierung von Festivals und Stadtveranstaltungen sowie die Unterstützung von Nachwuchsprojekten in Musik, Bildender Kunst und Theater. Köln hat eine der dichtesten Kulturlandschaften Deutschlands: über dreißig Museen, mehrere Opern- und Schauspielhäuser, zahlreiche freie Theater und eine lebendige Galerienszene. Die Abgabe ist ein Teil des Finanzierungsmosaiks, das dieses Angebot am Laufen hält.

Anmeldung und Abführung für Beherbergungsbetriebe

Wenn du ein Hotel, eine Ferienwohnung oder eine Pension betreibst, musst du die Abgabe aktiv erheben und an die Stadt abführen. Das läuft in diesen Schritten:

  1. Anmeldung bei der Stadt Köln (Kämmerei) als steuerpflichtiger Beherbergungsbetrieb.
  2. Bei jeder Übernachtung die Abgabe (5 % des Brutto-Übernachtungspreises) erheben.
  3. Monatliche oder quartalsweise Steuervoranmeldung einreichen, je nach Höhe des Steueraufkommens.
  4. Abführung des erhobenen Betrags fristgerecht an die Stadtkasse.

Formulare und Vordrucke stellt die Stadt Köln über ihren Formularnetz-Server bereit. Bei Unsicherheiten hilft das Referat Finanzen weiter, erreichbar über die zentrale Servicenummer der Stadtverwaltung.

Häufige Fragen

Gilt die Kulturförderabgabe auch für Airbnb-Vermietungen?

Ja. Wer privat Zimmer oder Wohnungen in Köln entgeltlich vermietet, gilt als Beherbergungsbetrieb und muss die Abgabe erheben und abführen. Das gilt unabhängig davon, ob die Buchung über eine Plattform wie Airbnb oder direkt erfolgt. Die Plattform selbst bietet in einigen Städten eine automatisierte Abführung an; in Köln solltest du das mit dem jeweiligen Anbieter klären.

Kann ich als Gast die Abgabe zurückfordern?

Seit der Abschaffung der Befreiung für Geschäftsreisende zum 1. Juli 2024 gibt es keine allgemeine Erstattungsmöglichkeit mehr für Privatpersonen. In bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei dauerhaftem Wohnen in einer Beherbergungseinrichtung, können andere Regeln gelten. Dafür lohnt sich ein direkter Kontakt mit der Kölner Kämmerei.

Wo wird die Abgabe auf der Hotelrechnung ausgewiesen?

Das handhaben Betriebe unterschiedlich. Manche zeigen die 5 % separat als Posten auf der Rechnung aus, andere integrieren sie in den Zimmerpreis. Für Steuerzwecke ist relevant, dass der Betrag klar aus der Abrechnung hervorgeht. Frag bei der Rezeption nach, falls du einen separaten Beleg brauchst.

Was passiert, wenn ein Betrieb die Abgabe nicht abführt?

Die Stadt Köln hat Prüfbefugnisse und kann Nachzahlungen inkl. Zinsen festsetzen. Wiederholte Verstöße können zu Bußgeldern führen. Beherbergungsbetriebe sind gut beraten, die Abgabe sauber zu dokumentieren und fristgerecht abzuführen.

Profitieren Kölner Bürger von der Kulturförderabgabe?

Ja, indirekt. Die Mittel, die aus der Abgabe in kulturelle Einrichtungen fließen, kommen dem gesamten Kölner Kulturangebot zugute, also auch den Einwohnerinnen und Einwohnern. Günstige Eintrittspreise bei städtischen Museen oder der Zuschuss an freie Theater, der ein vielfältigeres Programm ermöglicht, sind Beispiele dafür.

Gibt es in anderen deutschen Städten eine ähnliche Abgabe?

Ja. Die sogenannte „City Tax“ oder „Bettensteuer“ existiert in vielen deutschen Großstädten: Hamburg, Bremen, Frankfurt, Freiburg und weitere erheben vergleichbare Abgaben. Die Höhe und die genaue Ausgestaltung unterscheiden sich, das Grundprinzip ist aber dasselbe: Übernachtende tragen zur Finanzierung städtischer Aufgaben bei. Für Reisende, die regelmäßig in verschiedenen Städten übernachten, lohnt sich der Vergleich der jeweiligen Steuersätze.